Zur Erstellung der Analyse nach § 6 Abs. 1 sind folgende Daten zu erheben, wobei das Geschlecht nach den personenstandsrechtlichen Angaben „weiblich“, „männlich“ sowie „divers/offen“ zu differenzieren ist, die Angabe „divers/offen“ jedoch nur im Einvernehmen mit der betroffenen Person erhoben werden darf:
- Entgelt- und Besoldungsgruppe,
- Personalgruppe,
- bisherige Besetzung mit Ganztags- oder Teilzeitkraft, getrennt nach Geschlechtern,
- Ausschreibung (ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitstelle, ob sie in der betreffenden Behörde oder Dienststelle, ob sie im Amtsblatt oder extern oder ob keine Ausschreibung erfolgte),
- Anzahl der Bewerbungen getrennt nach Geschlechtern,
- Besetzung durch Einstellung, Umsetzung, Versetzung mit Vollzeit- oder Teilzeitkraft, nach Geschlecht getrennt,
- Befristung.
8.
- Zahl der Beschäftigten, die an Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung teilgenommen haben, getrennt nach Veranstaltungsart und Geschlecht,
- Zahl der jeweils gestellten und genehmigten Anträge.
- Zahl der Benennungen und Entsendungen nach Geschlechtern getrennt.