Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes wird bestimmt durch die Gebiete für den Abbau, die Außenhalden und die Umsiedlungen sowie die Gebiete, deren oberster Grundwasserleiter durch Sümpfungsmaßnahmen beeinflusst wird.
§ 25
Landesplanungsgesetz Nordrhein-WestfalenBraunkohlenplangebiet
Stand 2026-06-22