Hat eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.
§ 21a
LWOVermerk im Wählerverzeichnis
Wahlscheine
Stand 2026-07-28