(1)Dieses Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens.(2)Rauchverbote in anderen Vorschriften bleiben unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Anwendungsbereich →