(1)Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1978 in Kraft.(2)Art. 101 tritt mit Ablauf des 25. Mai 2028 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 101 Übergangsbestimmungen