Jurafuchs
§ 62

§ 62

SGB 2
Schadenersatz
Mitwirkungspflichten
Stand 2026-05-06
Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt, 2. eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

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