Jurafuchs
§ 73

§ 73

SGB 2
Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2026-05-06
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

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