Jurafuchs
§ 212

§ 212

SGB 9 2018
Unabhängige Tätigkeit
Sonstige Vorschriften
Stand 2026-05-06
Soweit zur Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit eine Zulassung erforderlich ist, soll schwerbehinderten Menschen, die eine Zulassung beantragen, bei fachlicher Eignung und Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen die Zulassung bevorzugt erteilt werden.

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