Für Vergabeverfahren, die vor dem 16. Mai 2026 begonnen wurden, gilt die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung in der bis zum Ablauf des 15. Mai 2026 geltenden Fassung fort.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Vorabinformation§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten →