Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2034 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 4 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, Übergangsvorschrift