Jurafuchs

§ 1

TzBfG
Zielsetzung
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-06
Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
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