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Jurafuchs

§ 9

TZBFG
Verlängerung der Arbeitszeit
Stand 2022-09-15
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass 1.es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder2.der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder3.Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder4.dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen. (+++ § 9: zur Nichtanwendung vgl. § 9a Abs. 4 +++)

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