Die vom Landtag verabschiedete Verfassung wird bei der nächsten landesweiten Wahl in Mecklenburg-Vorpommern einem Volksentscheid unterworfen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1§ 3 →