Jurafuchs

§ 3

VerfVG MV
Stand 1993-05-23
Wird die Verfassung gemäß § 1 Absatz 1 im Volksentscheid von der Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmberechtigten gebilligt, so wird dies im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet * . In diesem Fall tritt die Verfassung mit Beendigung der ersten Wahlperiode des Landtages endgültig in Kraft.

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