Wird die Verfassung gemäß § 1 Absatz 1 im Volksentscheid von der Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmberechtigten gebilligt, so wird dies im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet * . In diesem Fall tritt die Verfassung mit Beendigung der ersten Wahlperiode des Landtages endgültig in Kraft.
§ 3
VerfVG MVStand 1993-05-23