Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Thüringer Nachprüfungsverordnung vom 18. Oktober 1994 (GVBl. S. 1172) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 4 Gleichstellungsbestimmung