Jurafuchs

§ 5

BbgVwGG
Stand 2014-07-10
Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Ausübung der Dienstaufsicht über das gemeinsame Oberverwaltungsgericht wird staatsvertraglich geregelt.

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