Jurafuchs

§ 1

AbfZustVO M-V
Zuständigkeit des für Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums
Stand 2012-06-15
Das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium ist zuständig für:
1.
das erstmalige Erstellen des Überwachungsplanes nach § 47 Absatz 7 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1 Satz 1 der Deponieverordnung,
2.
die Entgegennahme der Abfallwirtschaftskonzepte oder ihrer Fortschreibungen nach § 9 Absatz 3 Satz 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes und
3.
die Ausstellung der Bestätigung einer Anspruchsberechtigung nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 des Einwegkunststofffondsgesetzes.

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