Jurafuchs

§ 6

AbfZustVO M-V
Zuständigkeit der LMS Agrarberatung GmbH (LMS)
Stand 2012-06-15
Die LMS ist zuständig für die Anerkennung von Trägern der Qualitätssicherung im Bereich von Bioabfällen und Klärschlämmen nach § 12 Absatz 5 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Meine Notizen

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