Die LMS ist zuständig für die Anerkennung von Trägern der Qualitätssicherung im Bereich von Bioabfällen und Klärschlämmen nach § 12 Absatz 5 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
§ 6
AbfZustVO M-VZuständigkeit der LMS Agrarberatung GmbH (LMS)
Stand 2012-06-15