Jurafuchs

§ 23c

AbgG SL
Veröffentlichung
Gemeinsame Vorschriften
Stand 1979-07-04
Die Angaben gemäß § 23a Absatz 1 bis 3 werden auf den Internetseiten des Landtages veröffentlicht. Regelmäßige monatliche beziehungsweise jährliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Werden innerhalb eines Kalenderjahres unregelmäßige Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und mit der Jahreszahl veröffentlicht. Bei Tätigkeiten, deren Vergütung einen Aufwandspauschalen- und Sitzungsgeldcharakter hat, wird die Summe der Aufwandspauschalen und Sitzungsgelder des Vorjahres bezüglich der jeweiligen Tätigkeit gebildet. Diese Summe wird getrennt nach Aufwandspauschalen und Sitzungsgeldern mit der Jahreszahl veröffentlicht. Neben der Jahressumme können die Angaben zu den Sitzungsgeldern zusätzlich nach der Anzahl der Sitzungen pro Jahr und nach der Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes aufgegliedert werden.

Meine Notizen

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