Jurafuchs

§ 12

BbgAusfVerkG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2026-04-23
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Brandenburgische Ausfertigungs- und Verkündungsgesetz vom 7. Juli 2009 ( GVBl. I S. 192) außer Kraft.

Potsdam, den 18. Dezember 2009

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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