Die Angabe der Anlaufstelle für die betroffenen Personen nach Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO ist verpflichtend. Art. 26 Abs. 2 DSGVO findet keine Anwendung.
Art. 30
BayDSGGemeinsam Verantwortliche
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
Stand 2018-05-15