Wenn Daten von oder an den Verantwortlichen eines anderen Mitgliedstaates übermittelt wurden, sind die Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO unverzüglich auch an diesen zu melden.
Art. 33
BayDSGMeldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
Stand 2018-05-15