Diese Verordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten § 8 Abs. 4 Sätze 6 bis 9 am 1. September 2013 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 23 Übergangsregelung