Die Vorschriften der §§ 1 und 3 bis 6 dieser Verordnung gelten für die Gemeindeverbände entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Vollzug der Bekanntmachung§ 8 In-Kraft-Treten →