Jurafuchs

Art. 1

Bezirksordnung
Begriff
Begriff, Benennung und Hoheitszeichen
Stand 1998-08-22
Die Bezirke sind Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen und deren Bedeutung über das Gebiet des Bezirks nicht hinausreicht, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Meine Notizen

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