Bei Anwendung der in § 3 Abs. 1 genannten Gesetze und Rechtsvorschriften tretenMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Anwendung von Bundesrecht§ 5 Veranlagung durch öffentliche Bekanntmachung →