1Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. 2Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/euv/__33.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).