Jurafuchs

Artikel 33

EUV
(ex-Artikel 18 EUV)
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN.
Stand 1992-02-07
Artikel 33

(ex-Artikel 18 EUV)

Der Rat kann auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen. Der Sonderbeauftragte übt sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters aus.