Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und 4, §§ 11, 14 und 15, die am 1. Januar 1972 in Kraft treten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Übergangsvorschrift