Die Amtsgerichte haben ihren Sitz in den in § 4 genannten Gemeinden oder Gemeindeteilen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 4 Bezirke der Landgerichte§ 6 Bezirke der Amtsgerichte →