Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen die Gemeinden, Gemeindeteile und gemeindefreien Gebiete, die in der Anlage zu diesem Gesetz bezeichnet sind.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Sitze der Amtsgerichte§ 7 Bezeichnung der Gerichte →