Soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, führen die Gerichte den jeweiligen Namen der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Bezirke der Amtsgerichte§ 8 Änderungen von Gerichtsbezirken →