Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 36 Änderung von Gesetzen§ 38 Übergangsregelung für bisherige Beamtenverhältnisse auf Zeit →