Organe der Fachhochschulen sind
1.
der Leiter der Fachhochschule, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen der Präsident der Fachhochschule und das Präsidium,
2.
der Senat,
3.
bei Errichtung von Fachbereichen die Fachbereichsräte.