Die Gebühren sind
1.
durch feste Sätze (Festgebühren),
2.
nach dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Amtshandlung bezieht (Wertgebühren),
3.
nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung (Zeitgebühren) oder
4.
durch Rahmensätze (Rahmengebühren)
zu bestimmen.