Artbezeichnungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes geführt werden, gelten als nach diesem Gesetz anerkannt. Alle Anerkennungen unterliegen dem im Gesetz beschriebenen Verfahren.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Ordnungswidrigkeiten