Der Verantwortliche hat mit der oder dem Landesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
§ 44
LDSGZusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten
Unterabschnitt 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2018-05-02