Jurafuchs
§ 63

§ 63

LDSG
Tätigkeitsbericht
Unterabschnitt 7 Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Stand 2018-05-02
Die oder der Landesbeauftragte erstellt einen Jahresbericht über ihre oder seine Tätigkeit, der eine Liste der Arten der gemeldeten Verstöße und der Arten der getroffenen Maßnahmen enthalten kann. Die oder der Landesbeauftragte übermittelt den Bericht dem Landtag und der Landesregierung und macht ihn der Öffentlichkeit, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Datenschutzausschuss zugänglich.

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