Gegen ein Mitglied der Landesregierung findet kein Disziplinarverfahren statt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5e Gewährung von Übergangsgeld bei Untersagung§ 7 Beendigung des Amtsverhältnisses →