Jurafuchs

§ 9

BbgMinG
Entschädigungen und Tagegelder
Bezüge
Stand 2024-03-05
(1)
Die Mitglieder der Landesregierung erhalten eine Entschädigung für die infolge der Ernennung oder Entlassung erforderlich werdenden Umzüge wie eine Landesbeamtin oder ein Landesbeamter.
(2)
Bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Landesregierung erhalten sie Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten wie eine Landesbeamtin oder ein Landesbeamter.

Meine Notizen

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