(1)Der Rechnungshof Baden-Württemberg ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde.(2)Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Karlsruhe.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 →