Der Rechnungshof regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. Sie wird vom Senat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlossen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6§ 8 →