Jurafuchs
§ 124

§ 124

SGB 7
Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Stand 2026-05-06
Zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehören 1. die Haushalte der Unternehmer und der im Unternehmen Beschäftigten, wenn die Haushalte dem Unternehmen wesentlich dienen, 2. Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb, 3. Arbeiten, die Unternehmer aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung als landwirtschaftliche Unternehmer zu leisten haben.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →