Rechtsverordnungen der kommunalen Gebietskörperschaften werden in der für die Bekanntmachung von Satzungen der jeweiligen Gebietskörperschaft festgelegten Form verkündet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2§ 4 →