Das Finanzministerium stellt ab dem 1. Januar 1999 für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan für das Sondervermögen auf.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Vermögenstrennung§ 10 Jahresrechnung →