Jurafuchs

§ 1a

VKO
Zwangsgeld
Stand 1961-05-24
Die Gebühr für die Festsetzung des Zwangsgelds beträgt:
a)
16 Euro für Zwangsgelder bis zu 250 Euro,
b)
52 Euro für Zwangsgelder von mehr als 250 Euro bis zu 1 000 Euro,
c)
155 Euro für Zwangsgelder von mehr als 1 000 Euro bis zu 5000 Euro,
d)
515 Euro für Zwangsgelder von mehr als 5 000 Euro.

Meine Notizen

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