Die Gebühr für die Zustellung mit Zustellungsurkunde durch Behördenbedienstete beträgt 11,60 Euro.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Mahnung§ 5b Vermögensauskunft →