Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
§ 78
BauO BlnVerbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Stand 2005-09-29