Bei der obersten Landesplanungsbehörde besteht ein Landesplanungsbeirat, der diese durch Gutachten, Anregungen und Empfehlungen unterstützt. Den Vorsitz führt die oberste Landesplanungsbehörde. Das Nähere regelt die oberste Landesplanungsbehörde durch Rechtsverordnung.
Art. 13
BayLplGLandesplanungsbeirat, Verordnungsermächtigung
Organisation der Landesplanung
Stand 2012-06-25