Die Landeszentrale kann Einzelheiten des Genehmigungs-, Anzeige- und Zuweisungsverfahrens nach den Art. 25 bis 27, Fragen der Programmorganisation und der einzubringenden Angebote sowie das Nähere zur Konkretisierung der Genehmigungsfreiheit nach Art. 26 durch Satzung regeln.
Art. 28
Bayerisches MediengesetzSatzungsbefugnis
Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten, Organisation und Zulässigkeit von Rundfunkprogrammen
Stand 2003-10-22