Jurafuchs

Art. 39

Bayerisches Mediengesetz
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2003-10-22
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1992 in Kraft.1)Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. November 1992 (GVBl S. 584). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
(2)
Außer Kraft treten:
1.
Art. 23 mit Ablauf des 31. Dezember 2028 und
2.
Art. 10 Abs. 7 Satz 2 mit Ablauf des 30. April 2032.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →